Veroeffentlichungen
Fortsetzung: Prozess gegen C. wg. Hausbesetzung Juliusstraße
Der 1. Prozesstag war nach knapp einer Stunde vorüber, es wurde von C. ihre Prozesserklärung verlesen und ein eher nichtswissender Zeuge der Hamburger Polizei hatte seinen Auftritt. Auf Antrag der Verteidigung wird für den 2. Prozesstag ein weiterer Polizeibeamter (Zugführer der Bereitschaftspolizei) als Zeuge geladen.
Aufenthaltsverbot war rechtswidrig!
Am Donnerstag, den 20. Oktober 2011, urteilte das Hamburger Verwaltungsgericht, dass das im Dezember 2007 gegen C. verhängte 3-monatige Aufenthaltsvrbot rechtswidrig war.
Prozess wg. Aufenthaltsverbot im Schanzenpark
In diesem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Hamburg geht es um das im Dezember 2007 (!) verhängte 3-monatige Aufenthaltsverbot für große Teile des Schanzenparks gegen C. Dies war der damals vorläufige Höhepunkt der repressiven Verfolgung von C., dem über 70 Platzverweise, diverse Ingewahrsamnahmen und Körperverletzungen durch die Hamburger Polizei vorausgingen.
Pol. Staatsanwaltschaft legt Berufung ein
Nach dem durch das Amtsgericht Hamburg erfolgten Freispruch am 12. September 2011 im Prozess gegen C. (s.u.) legte die politische Staatsanwaltschaft Hamburg fristgemäß und nicht ganz unerwartet Berufung ein. In dem erstinstanzlichen Urteil wg.
Was wir schon immer wussten:
Das Urteil vom 13. 9. 2011 zeigt erneut, dass beim Betreten des Gebiets der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs nicht erfüllt wird.
Urteil im Prozess am 03.08.2011 gegen Ph. wg. angeblichem Widerstand
Dieser dritte Prozesstag war dann sehr schnell zu Ende; es wurde nun endlich festgestellt, dass der Griff ins Gesicht durch einen Polizeibeamten kein Polizeigriff sei und deshalb das Abwehren der Hand kein Widerstand ist. Das Urteil war Einstellung bei Übernahme aller Kosten durch die Staatskasse.
Urteil im Prozess am 16.06.2011 gegen P. und Th. wg. angeblichem Hausfriedensbruch bei Mövenpig
Das Verfahren fand statt, weil die politische Staatsanwaltschaft der vom Richter vorgeschlagenen Einstellung nicht zustimmte.
Vor gut gefüllten Zuschauerbänken erging nach ca. anderthalb Stunden das Urteil: P. und Th. wurden zur Zahlung einer Geldstrafe von je € 375, also der Hälfte der per Strafbefehl geforderten € 759, verurteilt.
Erneute Farbaktion gegen Mövenpig
Wie einigen Medien am 19. Juli 2011 zu entnehmen war, gab es in der Nacht zuvor eine erneute Farbaktion gegen das Mövenpig-Hotel im ehemaligen Wasserturm. Demnach hat gegen 1.00h nachts eine Person mit Farbe gefüllteChristbaumkugeln gegen das Hotel geworfen, trotz Großfahndung wurde niemand festgenommen.
Kurzbericht Juni-Vokü
Eine Person wurde dabei massiv von der Polizei angegriffen, eine halbe Stunde von mehreren Beamten am Boden fixiert und in dieser hilflosen Position auch geschlagen. Der von den Teilnehmer_innen der Vokü bestellte Rettungswagen wurde vom Einsatzleiter umgehend wieder weggeschickt und der Festgenommene auf das PK 14 in der Innenstadt gebracht.
Attacke auf Neubau Schanzenstr./Ecke Altonaer Straße am 12.06.2011
In der Nacht von Pfingstsonnabend auf Pfingstsonntag haben offenbar Gentrifizierungsgegner_innen laut Hamburger Morgenpost einen Anschlag auf den Neubau an der alten “Machwitzecke” verübt. Einige Tage zuvor hat dort ein Biosupermarkt eröffnet und die superteuren Eigentumswohnungen sollen demnächst bezogen werden.
