Veroeffentlichungen
3. Tag und Urteilsverkündung im Prozess gegen C. wg. Hausbesetzung Juliusstraße
Der dritte Tag in diesem Prozess begann, wieder vor ca. 30 Unterstützer_innen, mit den Vernehmungen der zwei Polizeizeugen und endete mit der Urteilsverkündung.
Parkfunk: wieder ein Streifi in Vogelkrallen verhakt
Nach Informationen von sich im Schanzenpark befindenden Menschen ist in der Nacht vom 12. auf den 13. Dezember 2011 mal wieder ein Streifenwagen bei der nächtlichen Patrouillenfahrt in diverse sog. Krähenfüße gerauscht. Wieviel Reifen diesmal Luft ließen, ist nicht ganz klar, in der Vergangenheit waren es immer ein bis zwei Stück.
Fortsetzung: Prozess gegen C. wg. Hausbesetzung Juliusstraße
Der 1. Prozesstag war nach knapp einer Stunde vorüber, es wurde von C. ihre Prozesserklärung verlesen und ein eher nichtswissender Zeuge der Hamburger Polizei hatte seinen Auftritt. Auf Antrag der Verteidigung wird für den 2. Prozesstag ein weiterer Polizeibeamter (Zugführer der Bereitschaftspolizei) als Zeuge geladen.
Aufenthaltsverbot war rechtswidrig!
Am Donnerstag, den 20. Oktober 2011, urteilte das Hamburger Verwaltungsgericht, dass das im Dezember 2007 gegen C. verhängte 3-monatige Aufenthaltsvrbot rechtswidrig war.
Prozess wg. Aufenthaltsverbot im Schanzenpark
In diesem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Hamburg geht es um das im Dezember 2007 (!) verhängte 3-monatige Aufenthaltsverbot für große Teile des Schanzenparks gegen C. Dies war der damals vorläufige Höhepunkt der repressiven Verfolgung von C., dem über 70 Platzverweise, diverse Ingewahrsamnahmen und Körperverletzungen durch die Hamburger Polizei vorausgingen.
Pol. Staatsanwaltschaft legt Berufung ein
Nach dem durch das Amtsgericht Hamburg erfolgten Freispruch am 12. September 2011 im Prozess gegen C. (s.u.) legte die politische Staatsanwaltschaft Hamburg fristgemäß und nicht ganz unerwartet Berufung ein. In dem erstinstanzlichen Urteil wg.
Was wir schon immer wussten:
Das Urteil vom 13. 9. 2011 zeigt erneut, dass beim Betreten des Gebiets der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs nicht erfüllt wird.
Urteil im Prozess am 03.08.2011 gegen Ph. wg. angeblichem Widerstand
Dieser dritte Prozesstag war dann sehr schnell zu Ende; es wurde nun endlich festgestellt, dass der Griff ins Gesicht durch einen Polizeibeamten kein Polizeigriff sei und deshalb das Abwehren der Hand kein Widerstand ist. Das Urteil war Einstellung bei Übernahme aller Kosten durch die Staatskasse.
Urteil im Prozess am 16.06.2011 gegen P. und Th. wg. angeblichem Hausfriedensbruch bei Mövenpig
Das Verfahren fand statt, weil die politische Staatsanwaltschaft der vom Richter vorgeschlagenen Einstellung nicht zustimmte.
Vor gut gefüllten Zuschauerbänken erging nach ca. anderthalb Stunden das Urteil: P. und Th. wurden zur Zahlung einer Geldstrafe von je € 375, also der Hälfte der per Strafbefehl geforderten € 759, verurteilt.
Erneute Farbaktion gegen Mövenpig
Wie einigen Medien am 19. Juli 2011 zu entnehmen war, gab es in der Nacht zuvor eine erneute Farbaktion gegen das Mövenpig-Hotel im ehemaligen Wasserturm. Demnach hat gegen 1.00h nachts eine Person mit Farbe gefüllteChristbaumkugeln gegen das Hotel geworfen, trotz Großfahndung wurde niemand festgenommen.
