Mövenpig, Prozess wg. angebl. Hausfriedensbruch

P. und Th. wird der Vorwurf des (angeblichen) Hausfriedensbruchs gemacht. Sie sollen als Gäste des Mövenpig-Restaurants ein Transparent entrollt haben (“Mövenpig in die Hafencity!”), eine Rede über den Zusammenhang zwischen einem Luxushotel in einem öffentlichen Park und der fortgeschrittenen Gentritzierung im Schanzenviertel gehalten haben, Flugblätter an die Gäste verteilt haben sowie der Aufforderung, den Laden zu verlassen, nicht sofort nachgekommen zu sein.

Gegen den Strafbefehl über je € 750 wurde Einspruch eingelegt, der Richter wollte das Verfahren einstellen, die politische Staatsanwaltschaft (hier: Staatsanwalt Todt) aber nicht, deswegen nun das Verfahren.

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