Urteil im Prozess am 16.06.2011 gegen P. und Th. wg. angeblichem Hausfriedensbruch bei Mövenpig

Das Verfahren fand statt, weil die politische Staatsanwaltschaft der vom Richter vorgeschlagenen Einstellung nicht zustimmte.

Vor gut gefüllten Zuschauerbänken erging nach ca. anderthalb Stunden das Urteil: P. und Th. wurden zur Zahlung einer Geldstrafe von je € 375, also der Hälfte der per Strafbefehl geforderten € 759, verurteilt.

Share/Save

Bilder

Kommentar hinzufügen

  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • Zulässige HTML-Tags: <a> <b> <p> <br /> <i> <em> <strong> <blockquote> <cite> <code> <img> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd> <br> <p> <div> <br> <h4>
  • Twitter-style @usersnames are linked to their Twitter account pages.
  • Twitter-style #hashtags are linked to search.twitter.com.
  • You may insert videos with [video:URL]

Weitere Informationen über Formatierungsoptionen

 
Twitter: @rechtaufstadt (Hashtag #rashh)
Mailingliste: RaS-Vernetzung
Das Netzwerk Recht auf Stadt hat keine Sprecher_innen. Für konkrete Fragen bitte die Initiativen direkt kontaktieren.

Redaktion