Urteil im Prozess am 03.08.2011 gegen Ph. wg. angeblichem Widerstand

Dieser dritte Prozesstag war dann sehr schnell zu Ende; es wurde nun endlich festgestellt, dass der Griff ins Gesicht durch einen Polizeibeamten kein Polizeigriff sei und deshalb das Abwehren der Hand kein Widerstand ist. Das Urteil war Einstellung bei Übernahme aller Kosten durch die Staatskasse.

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