Ausschreibung: Freiraumplanerischer Wettbewerb „Autobahndeckel BAB 7 – Deckelabschnitte Stellingen und Schnelsen“

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), Amt für Landes- und Landschaftsplanung hat den freiraumplanerischer Wettbewerb „Autobahndeckel BAB 7 – Deckelabschnitte Stellingen und Schnelsen“ ausgeschrieben.

Die Planungs- und Bauphasen der beiden nördlichen Abschnitte stellen für das sehr viel längere Bahrenfelder Tunnelbauwerk einen wichtigen Praxistest dar. Gegen einzelne Punkte in Zusammenhang mit den Stellinger Bauvorhaben scheint sich zur Zeit eine Klagewelle betroffener Anwohner aufzutürmen. Besonders hinsichtlich der Kostenentwicklung werden die beiden nördlichen Abschnitte eine wichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung für den Bahrenfelder Deckel spielen.

Noch ist für den Bahrenfelder Deckel nicht entschieden, ob die von der DEGES vorgeschlagene Lärmschutzlösung oder der von der BSU favorisierte "KLOH-Deckel" realisiert werden soll. Im Fall der zweiten Variante würde Altona 35 Hektar öffentlicher Grünflächen verlieren, die für die Finanzierung dieser Stadtreparatur-Maßnahme fehlen.

Gemäß den Planungen der Behörde ist der Bau des Autobahndeckels von Nord nach Süd geplant. Folgerichtig werden zunächst auch nur die freiraumplanerischen Wettbewerbe für die beiden nördlichen Deckelabschnitte ausgeschrieben.

Der Ausbau der Bundesautobahn 7 (BAB 7) ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die Bundesfernstraßen in der Freien und Hansestadt Hamburg den stark gestiegenen Verkehrs- und Umwelterfordernissen angepasst werden sollen. In diesem Rahmen bietet sich in hohem Maße die Gelegenheit, stadtentwicklungs- und verkehrspolitische Zielsetzungen zu einem bedeutenden Leitprojekt zu verbinden. Dort, wo die BAB 7 bislang Siedlungs- bzw.- Wohnquartiere zerschneidet, soll durch insgesamt mehr als drei Kilometer lange Überdeckelungen des Straßenkörpers in drei Abschnitten dessen trennende Wirkung aufgehoben werden.

Durch diese „Stadtreparatur“ können das Landschafts- und Wohngefüge in den Quartieren in Bahrenfeld / Othmarschen, Stellingen und Schnelsen wieder stärker zusammenwachsen und damit deutlich aufgewertet werden. Darüber hinaus können neue Wohnbauflächen im angrenzenden Bereich zur Autobahn entstehen.
Der Senat hat u.a. die Grundsatzentscheidung getroffen, die weiteren Planungen für Deckelergänzungen an der Bundesautobahn A 7 zu betreiben, dem Verwertungskonzept (Schwerpunkt Verlagerung von Grünflächen und Kleingärten auf die Deckel– Wohnungsbau auf den Verwertungsflächen zur Finanzierung Hamburger Deckelabschnitte) zugestimmt.

Im Zuge des Ausbaus werden in zwei Abschnitten aus Lärmschutzgründen Tunnelbauwerke errichtet. In Abstimmung mit der Bundesrepublik Deutschland wird die Freie und Hansestadt Hamburg die Deckelflächen durch selbstfinanzierte Tunnelabschnitte ergänzen und diese Bauwerke einer neuen Freiraumnutzung zuführen.
Geplant sind in den Abschnitten Bahrenfeld, Stellingen und Schnelsen Überdeckelungen, die neben ihrer Lärmschutzwirkung auch neue Optionen für die angrenzenden Stadtteile eröffnen. Die bisher durch die Autobahn zerschnittenen Stadtteile wachsen wieder zusammen und es entstehen neue Wohnbauflächen.

In diesem Zusammenhang ist die Verlagerung bestehender Kleingartenanlagen auf die Deckelflächen von herausragender Bedeutung. Für die Freiraumplanung auf den Überdeckelungen lobt die Freie und Hansestadt Hamburg zwei Wettbewerbsverfahren aus.

Gegenstand dieses ersten Wettbewerbs ist die Konzeptfindung und gestalterische Ausformulierung der Freiräume auf den beiden räumlich getrennten Deckelabschnitten Stellingen und Schnelsen. Das Wettbewerbsgebiet umfasst ca. 7,3 Hektar im Abschnitt Stellingen und ca. 4,4 Hektar im Abschnitt Schnelsen.

Schwerpunkt der Wettbewerbsaufgabe ist die Gestaltung öffentlicher Grünflächen, Promenaden und Kleingartenflächen, wobei die Lage auf einem technischen Deckelbauwerk und die komplexen Anschlüsse im Bereich der Abfahrten zu beachten sind.

Der Abschnitt Bahrenfeld wird im Anschluss an die Durchführung dieses Wettbewerbs Thema eines eigenen Wettbewerbsverfahrens sein.

Der Wettbewerb wird als einstufiger, einphasiger, begrenzt-offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb ausgelobt. Dem Wettbewerb ist ein europaweites VOF-Auswahlverfahren vorgeschaltet. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Regelungen der GRW 95 FHH verbindlich
zugrunde.

Die Auswahl der Teilnehmer zum Wettbewerb erfolgt durch ein Auswahlgremium nach eindeutigen Kriterien.

Soweit dadurch allein keine Auswahl der angestrebten Teilnehmerzahl getroffen werden kann, entscheidet das Los.
Angestrebte Teilnehmerzahl: 25 Büros

 

AnhangGröße 2010-03-09_Ausschreibung_Freiraumplanerischer-Wettbewerb-Autobahndeckel.pdf109.38 KB

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